1. Ausgangspunkt jeglicher Arbeit ist der Wille/sind die Interessen der leistungsberechtigten Menschen
(in Abgrenzung zu Wünschen oder naiv definierten Bedarfen).
2. Aktivierende Arbeit hat grundsätzlich Vorrang vor betreuender Tätigkeit.
3.
Bei der Gestaltung einer Hilfe spielen personale und sozialräumliche Ressourcen eine wesentliche Rolle:
also konsequente Orientierung an den von den betroffenen Menschen formulierten, durch eigene
Kraft erreichbaren Zielen (unter möglichst weitgehendem Verzicht auf expertokratische Diagnostik).
4. Aktivitäten sind immer zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt.
5. Vernetzung und Integration der verschiedenen sozialen Dienste sind die Grundlagen für funktionierende
Unterstützung – Konsequenz: strukturell verankerte Kooperation über leistungsgesetzliche Felder hinweg.